a) Die Nutzung des Buchungssystems und der von CarParking Stuttgart angebotenen Leistungen unterliegen den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Soweit Regelungen nicht enthalten sind, wie z. B. hinsichtlich einer außerordentlichen Vertragsbeendigung, gelten die gesetzlichen Vorschriften. b) CarParking Stuttgart besorgt den Transfer vom Flughafen Stuttgart zum Parkplatz und wieder zurück im Zuge des sogenannten Valet-Parkings. Am zwischen den Parteien vereinbarten Ort im Bereich des Terminals 3+4 (Abflugebene) des Stuttgarter Flughafens übernimmt CarParking Stuttgart das Kundenfahrzeug und überführt dieses zu der jeweilig gebuchten Stellfläche. Bei Rückkehr des Kunden erhält dieser das Fahrzeug am vereinbarten Ort im Bereich des Terminals 3+4 (Abflugebene) des Stuttgarter Flughafens zurück. c) Entgegenstehende oder von diesen abweichende AGB‘s erkennt CarParking Stuttgart nicht an, es sei denn, CarParking Stuttgart hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
a) Das Absenden der Buchung an CarParking Stuttgart stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Stellplatzmietvertrags dar. b) CarParking Stuttgart verschickt eine E-Mail, die die Buchung bestätigt und deren Einzelheiten, wie gebucht, aufführt. Damit kommt ein Vertrag mit diesem Inhalt zustande. c) Eine Änderung der Rechnungsanschrift ist nachträglich nicht möglich.
a) Das Kundenfahrzeug wird durch einen Mitarbeiter von CarParking Stuttgart am vereinbarten Ort des Flughafen-Terminals entgegengenommen und zur jeweilig gebuchten Stellfläche gebracht. Voraussetzung dafür ist, dass das abgestellte Fahrzeug verkehrssicher, haftpflichtversichert, mit einem amtlichen Kennzeichen und mit einer gültigen amtlichen Prüfplakette (z.B. TüV) versehen ist. Andernfalls ist CarParking Stuttgart berechtigt, die Annahme des Fahrzeuges zu verweigern und der Kunde bleibt zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. b) Die Abreise- und Ankunftszeit, die Flugnummer, sowie der Ziel- bzw. Abflughafen sind in der Reservierung anzugeben. Die Übergabe des Fahrzeuges bei Abflug hat mindestens 30 Minuten vor dem von der Fluggesellschaft genannten Beginn des Check-Ins zu erfolgen. Wird dieser Zeitraum nicht eingehalten, so haftet CarParking Stuttgart nur dann für eine verspätete Annahme des Fahrzeuges, wenn der Flug aufgrund eines Verschuldens von CarParking Stuttgart nicht erreicht werden kann. Eine Haftung für höhere Gewalt ist ausgeschlossen. c) Eine Verlängerung der Parkdauer wird mit 10,00 € pro Tag für den Außenstellplatz sowohl für den Garagenstellplatz berechnet. d) Sollte eine rechtzeitige Rückkehr durch z. B. Verpassen des Fluges, Verspäteter Start oder Annullierung des Fluges nicht möglich sein, ist dies unverzüglich telefonisch CarParking Stuttgart zu melden, andernfalls wird eine zusätzliche Valet-Gebühr in Höhe von 25,00 € erhoben. Dies gilt auch bei der Falschangabe der Flugdaten. Des Weiteren sind alle hierfür anfallenden Kosten wie u. a. Parkgebühren für das Zwischenparken am Stuttgarter Flughafen vom Kunden bei Rückgabe des Fahrzeuges an unseren Mitarbeiter zu entrichten. e) Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Parkplatz. Eine Ausnahme gilt für überdachte Parkplätze, die im Falle einer ausdrücklichen Buchung gegen den jeweiligen Aufpreis zur Verfügung gestellt werden. f) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Kundenfahrzeug ein E-Roller zur Überbrückung des Fahrers transportiert werden darf. Dieser Roller ist geschützt und wird sorgfältig positioniert, um jeglichen Schmutz oder Schäden am Fahrzeug zu vermeiden. g) CarParking Stuttgart übernimmt keine Haftung für Fälle von höherer Gewalt und sonstigen, nicht von ihr zu vertretenen Behinderungen, die dazu führen, dass ein Parkplatz nicht zur Verfügung steht. In diesen Fällen ist CarParking Stuttgart nicht verpflichtet, dem Kunden einen alternativen Stellplatz zu den gebuchten Konditionen anzubieten oder eine kostenlose Stornierung der Reservierung vorzunehmen.
a) Es werden nur Personenkraftwagen ohne Anhänger entgegengenommen. b) CarParking Stuttgart haftet nicht für im Fahrzeug zurückgelassene Wertgegenstände. c) Im übergebenen Kundenfahrzeug dürfen mit Ausnahme der Betriebsstoffe keine feuergefährlichen oder in sonstiger Weise umweltrechtlich relevante oder in sonstiger Art und Weise gefährliche Stoffe gelagert werden. d) Für Schäden, die durch ein nicht verkehrstaugliches Fahrzeug während der Überführung oder des Parkens entstanden sind, haftet allein der Kunde.
a) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise für die gewählte/n Leistung/en gemäß der bei Vertragsschluss aktuellen Preisliste von CarParking Stuttgart. b) Es handelt sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, welche die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. c) Die Zahlung der angefallenen Entgelte erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart wurde, bei Übergabe des Fahrzeugs an CarParking Stuttgart in bar, mit EC-Karte/ Kreditkarte oder im Voraus per Überweisung auf das, in der Buchungsbestätigung angegebene Konto.
a) Stornierungen von vertraglich gebuchten Leistungen sind vor dem vereinbarten Parkzeitbeginn möglich. Die Stornierung muss unter Angabe Ihrer Buchungsdaten CarParking Stuttgart gegenüber erklärt werden. Stornierungen müssen schriftlich erklärt werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Maßgebend für den Zeitpunkt der Stornierungen ist der Eingang der Erklärung bei CarParking Stuttgart. Eine Stornierung bis höchstens 24 Stunden vor Beginn der gebuchten Leistung ist kostenlos, danach wird der volle Buchungspreises erhoben. b) Sollten wir bis zu Beginn der gebuchten Leistung keine schriftliche Stornierung, Umbuchungen und/oder Änderungen erhalten haben, wird der gesamte Buchungspreis fällig.
a) CarParking Stuttgart haftet im Rahmen der allgemein gültigen Sorgfaltspflichten für die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Leistung entsprechend der nachfolgenden Regelungen. Die insoweit vorgenommenen Einschränkungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern und gesetzlichen Vertretern. b) CarParking Stuttgart haftet nicht für Schäden, die allein durch Naturereignisse, höhere Gewalt, andere Mieter oder sonstige Dritte zu verantworten sind. Hierzu zählen insbesondere Diebstähle, Straßenblockaden, Arbeitskampfmaßnehmen oder Beschädigungen durch Dritte. c) CarParking Stuttgart haftet für Pflichtverletzungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet CarParking Stuttgart nur, wenn eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit (Personenschaden) oder ein Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten vorliegt. Die insoweit geltenden gesetzlichen Regelungen bleiben unberührt. d) CarParking Stuttgart übernimmt keine Haftung für Glasschäden. e) Für bereits bestehende Schäden die durch Verschmutzung und/ oder schlechten Lichtverhältnissen nicht deutlich ersichtlich sind übernehmen wir keine Haftung. Des Weiteren sind von der Haftung kleinere Kratzer, sowie kleinere Lackschäden ausgenommen, welche bei der Übergabe des Fahrzeugs nicht eindeutig ersichtlich sind. Der Kunde ist verpflichtet diese dem Mitarbeiter von CarParking Stuttgart bei Übergabe des Fahrzeugs zu melden. Bei etwaigem Verschweigen eines Schadens, behalten wir uns vor, Anzeige wegen Betruges zu erstatten. f) Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Schäden den Mitarbeitern von CarParking Stuttgart bei Rückgabe des Fahrzeuges unverzüglich anzuzeigen und diesen, Gelegenheit zur Untersuchung des Fahrzeugs zu geben. Eine spätere Meldung des Schadens ist ausgeschlossen. g) Verstößt der Kunde schuldhaft gegen seine Anzeigepflicht bezüglich etwaiger Fahrzeugschäden, sind sämtliche Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde hat den Verstoß nicht zu vertreten.
a) Die der CarParking Stuttgart zur Verfügung gestellten Daten werden entsprechend den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes geschützt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten von CarParking Stuttgart im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben. b) Folgende Kundendaten werden von CarParking Stuttgart bei der Buchungen erhoben und gespeichert: - Persönliche Daten, die zur einwandfreien Identifikation erforderlich sind (Name des Kunden, Anschrift, Kommunikationskontakte) - Daten zum Kundenfahrzeug - Reisedaten c) Soweit es zur Umsetzung des geschlossenen Vertrages, insbesondere etwaig gebuchter Fahrzeugpflege o.ä. notwendig ist, dürfen die an CarParking Stuttgart übermittelten Daten an den jeweiligen Leistungserbringer weitergegeben werden.
a) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland b) Erfüllungsort ist für alle Beteiligten der Ort des vermittelten Parkplatzes. c) Gerichtsstand ist Stuttgart.
a) Alle Texte und Bilder und weitere hier veröffentlichte Informationen unterliegen dem Copyright von CarParking Stuttgart. Das Kopieren, Reproduzieren oder sonstige Nutzen des Ganzen oder von Teilen ist ohne die schriftliche Genehmigung von CarParking Stuttgart nicht gestattet. b) Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dasselbe gilt für die Abbedingung der Schriftform. c) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Stand: 24.04.2024